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Mindestlohn im Entsorgungsgewerbe

 

Obwohl seit dem 01.06.2012 der Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 06.03.2012 allgemeinverbindlich ist, zahlen einige Betriebe der Region ihren Mitarbeitern noch Gehälter unter dem Mindestlohn von 8,33 €/h. Betroffenen Arbeitnehmern helfen wir weiter. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin. A​​ber auch betroffene Unternehmen sollten Vorsorge treffen. Neben Bußgeldern droht dem Inhaber/Geschäftsführer eine strafrechtliche Verurteilung.​

 

Der Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft enthält keine Ausschlußfrist. Arbeitnehmer können daher jetzt noch Ansprüche auf den Mindestlohn aus dem Jahr 2010 (Inkrafttreten der Verordnung, die den ersten Mindestlohntarifvertrags für die Abfallwirtschaft für allgemeinverbindlich erklärt) geltend machen. Andere Ausschlußfristen beispielsweise in Arbeitsverträgen gelten nicht. Ein Verzicht auf den Mindestlohn ist nur in einem gerichtlichen Vergleich zulässig. Damit steht auch eine Ausgleichsquittung der Geltendmachung von Mindestlohnansprüchen nicht im Wege.

Auf Unternehmen, die in der Vergangenheit weniger als den Mindestlohn gezahlt haben, kommen daher möglicherweise hohe Nachforderungen insbesondere von ausgeschiedenen oder ausscheidenden Arbeitnehmern zu.

Inhaber bzw. Geschäftsführer von Entsorgungsbetrieben müssen zudem bei festgestellten Verstößen mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € rechnen. Vorsicht ist auch bei der Beauftragung von Subunternehmern geboten. Zahlen diese weniger als den Mindestlohn und weiß der Auftraggeber das, wird ein Bußgeld von bis zu 30.000 € fällig. Das gilt auch, wenn der Subunternehmer seinerseits mit Wissen des Auftraggebers einen Nachunternehmer einsetzt, der gegen das Mindestlohngebot verstößt. Das Nichtzahlen des Mindestlohns wird zudem als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen gemäß § 266a StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.

 

Eine Übersicht über die derzeit geltenden Mindestlöhne- nicht nur im Entsorgungsgewerbe- finden Sie hier.

 

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