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Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz

Wir erstellen Ihren Schuldenbereinigungsplan und verhelfen Ihnen zur Restschuldbefreiung. Wenden Sie sich an Frau Kupler, Tel.: 03445261790, die Sie auch über die Ihnen entstehenden Kosten informiert.

 

Zum ersten Beratungstermin bringen Sie bitte ein Verzeichnis Ihrer Gläubiger, Nachweise über Ihr Einkommen und ein Verzeichnis Ihres Vermögens mit.

Die Restschuldbefreiung steht nicht nur Verbrauchern offen, sondern auch Selbständigen. Für Selbständige und Unternehmer führt der Weg zur Restschuldbefreiung jedoch nicht über einen Schuldenbereinigungsplan, sondern über ein Regelinsolvenzverfahren. Wenden Sie sich insoweit an das Amtsgericht Halle/Saalkreis.

Eine Ausnahme gibt es nur für ehemalige Selbständige oder Unternehmer mit überschaubaren Vermögensverhältnissen. Wer weniger als zwanzig Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen hat, kann nach einem erfolglosen Schuldenbereinigungsplan ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.

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